1933 – 1945

1933: Verbot der demokratischen Innungsstruktur (Gleichschaltung)

1934 (Juni): Verordnung über vorläufigen Aufbau des deutschen Handwerks, Bildungen von Pflichtinnungen und Kreishandwerkschaften.

1939 (August): Der Reichswirtschaftsminister hat im Einvernehmen mit dem Reichsinnenminister und dem Stellvertreter des Führers bestimmt, dass die Handwerksflaggen und Innungsfahnen nicht mehr geführt werden dürfen. Soweit bei Versammlungen und sonstigen Anlässen eine Ausschmückung erfolgt, ist die Hakenkreuzfahne zu verwenden. Der Reichsstand des deutschen Handwerks hat entsprechende Anweisungen für die Handwerkskammern und Reichsinnungsverbände erlassen.

1939: Verordnungen über Maßnahmen auf dem Gebiet des Handwerksrechts, Arbeitsordnungsgesetz, Verankerung des „Führergrundsatzes“