Die Ausbildung zum Orthopädietechnik-Mechaniker ist in der Ausbildungsverordnung geregelt, die für alle Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2013 neu geregelt wurde. Zum Ausbildungsumfang zählen der Aufbau und die Funktion des menschlichen Bewegungsapparates, die Lehre von den Krankheiten, die Funktionsweise der orthopädischen Heil- und Hilfsmittel und die handwerklichen Fähigkeiten, diese Hilfen für den individuellen Bedarf anzufertigen und anzupassen. Mit Hilfe moderner Fertigungsverfahren und Verwendung neuester technologischer Entwicklungen sowie unter Berücksichtigung aller Erkenntnisse der Biomechanik wird jedes Hilfsmittel an die individuellen Bedürfnisse angepasst.
Die Hilfsmittel werden aus den verschiedensten Materialien wie Kunststoff, Metall, Holz, Leder und Textilien hergestellt. Neu in die Ausbildungsverordnung aufgenommen wurde die Rehabilitationstechnik.
Die Fähigkeit, einfühlsam und behutsam mit kranken und behinderten Menschen umzugehen, erfordert hohes psychologisches Einfühlungsvermögen. Auch kaufmännische Grundkenntnisse werden vermittelt. Nach der Gesellenprüfung besteht die Möglichkeit zur weiteren Qualifizierung als Meister in der Orthopädietechnik.
Schulabschluss: mindestens Hauptschulabschluss
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Lehrlingswart