Nach Mitteilung der finalen Prüfungsergebnisse der Teile 1 und 2 besteht vier Wochen lang die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dies reicht zunächst formlos durch entsprechende Mitteilung an die Innung.
Anschließend kann nach Absprache eine Akteneinsicht für die Prüfungsunterlagen der Prüfungsteile 1 und 2 und ggf. eine Ansicht der Arbeitsproben (Teil 1) erfolgen. Nach erfolgter Akteneinsicht/Ansicht kann innerhalb einer Frist (i.d.R. zwei Wochen) der Widerspruch schriftlich begründet oder fallengelassen werden.
Eine Akteneinsicht/Ansicht ist gem. des Gebührenverzeichnisses der Landesinnung für Orthopädietechnik Berlin-Brandenburg gebührenpflichtig.
Eine Akteneinsicht bereits nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse von Teil 1 ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da es sich um eine sog. „gestreckte Prüfung“ handelt, die erst abgeschlossen ist, wenn beide Teile (1 und 2) abgelegt und die Ergebnisse bekanntgegeben wurden.
Nach Verstreichen der Widerspruchsfrist von vier Wochen (s.o.) ohne fristgerecht erfolgten Widerspruch werden die mit dem Prüfungswesen zusammenhängende Dokumente und insbesondere die Arbeitsproben (Teil 1) vernichtet und die Möglichkeit der Einsicht/Ansicht erlischt.
